Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Ab wann Sie eine Spendenbescheinigung brauchen, um eine Spende gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, ist ganz davon abhängig, wie viel Sie spenden. Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro.
Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Bitte geben Sie bei Spenden über 300 Euro immer Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck der Zahlung an.
Falls Sie also gespendet haben, über der Nachweisgrenze liegen und keine Spendenbescheinigung bekommen haben, kontaktieren Sie uns einfach und bitte darum, Ihnen eine Spendenquittung zukommen zu lassen.
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